AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung ASCENDOMED AG

Aufgrund eines mündlichen oder schriftlichen Auftrags an die ASCENDOMED AG suchen wir die entsprechend qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten (nachstehend Kandidaten genannt). Um die Eignung von Kandidaten abzuklären, führen wir Interviews, Lauf-bahngespräche, und – bei Bedarf – fachspezifische Fähigkeits- oder Persönlichkeitstests durch. Die vorselektio-nierten Kandidaten werden mit einem ausführlichen Dossier dem Kunden zur Prüfung unterbreitet. Eine per-sönliche Begegnung mit den Kandidaten der engeren Wahl ermöglicht dem Kunden einen fundierten Ent-scheid. Zusätzliche Details über den persönlichen Eindruck, die Referenzen usw. geben die verantwortlichen Consultants gerne bekannt.

  1. Allgemeines

ASCENDOMED AG unterstützt den Auftraggeber bei seiner Personalbeschaffung.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, ASCENDOMED AG alle für einen Auftrag erforderlichen Daten oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von Adecco erstellt werden können. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die zur Suche geeigneter Bewerber benötigt werden, wie z.B. Abfassen einer Stellenbeschreibung bzw. Ermitteln eines Anforderungsprofils.

Hat sich ein durch ASCENDOMED AG vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, ASCENDOMED AG unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch ASCENDOMED AG zu unterrichten. Unterlässt der Auftraggeber die Unterrichtung und kommt es in diesem Fall zum Vertragsabschluss mit dem Bewerber, ist Adecco berechtigt, das Vermittlungshonorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

  1. Vertragsgegenstand

ASCENDOMED AG sucht im Auftrag des Auftraggebers das entsprechend qualifizierte Personal. Dazu werden mit Kandidaten zwecks Eignung Interviews und Laufbahngespräche sowie zum Teil Eignungstests durchgeführt. Die so vorselektionierten Kandidaten werden mit einem ausführlichen Dossier dem Auftraggeber zur Prüfung vorgeschlagen. Eine persönliche Begegnung mit dem Kandidaten der engeren Wahl soll daraufhin dem Auftraggeber einen gesicherten Auswahlentscheid ermöglichen. Zusatzauskünfte über den persönlichen Eindruck, Referenzen usw. werden bei Bedarf gerne bekanntgegeben.

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge auf Personalvermittlung zwischen der ASCENDOMED AG und dem jeweiligen Auftraggeber. Von diesen AGB abweichende oder diesen widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ASCENDOMED AG diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  1. Vertragsabschluss

Der Vertrag auf Personalvermittlung zwischen ASCENDOMED AG und dem Auftraggeber kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung zustande. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung der Auftragsbestätigung als Telefax oder als E-Mail gewahrt. Die vorliegenden AGB sind durch den Auftraggeber zu unterzeichnen.

Der Vertrag auf Personalvermittlung kann ersatzweise auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung stillschweigend geschlossen werden, wenn der Auftraggeber mit einem von ASCENDOMED AG durch Zusenden des Dossiers vermittelten Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschliesst. Die AGB gelten in jedem Fall.

  1. Vermittlung von Dauerstellen

Kommt zwischen dem Kunden und einem von uns vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag auf Arbeitsleis-tung zu Stande, haben wir Anspruch auf ein Erfolgshonorar nach Vereinbarung (Voll- und Teilzeitarbeitsverträ-ge). Dieses wird bei Vertragsunterzeichnung resp. Vermittlungsabschluss fällig und dem Kunden in Rechnung gestellt.

  1. Garantie

Wird ein Vertrag aus zwingenden Gründen seitens des Kunden aufgelöst oder kündigt der Kandidat das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit (drei Monate) suchen wir eine(n) Nachfolger(in).

Bei Vertragsauflösungen, die auf veränderte Marktbedingungen wie Fusionen oder Geschäftsübernahmen zurückzuführen sind, wird keine Garantie geleistet.

  1. Gutachten

Auf Wunsch des Kunden und zur Abrundung des Persönlichkeitsprofils des Kandidaten lässt die ASCENDOMED AG auch Gutachten durch externe Spezialisten erstellen (Kosten auf Anfrage).

  1. Mandatsaufträge für Kaderselektion und Dauerstellen

Um den richtigen Kandidaten zum richtigen Zeitpunkt zu finden, empfiehlt ASCENDOMED AG ihren Kunden den Weg des gezielten Inserats. Sie beauftragen ASCENDOMED AG exklusiv, die zu besetzende Stelle auszuschreiben und den passenden Kandidaten zu finden. Aufgrund des besprochenen Stellenprofils und des definierten und budgetierten Auftrags unterbreitet ASCENDOMED AG einen geeigneten Medienplan sowie Vorschläge für den Inseratetext.

Für diese Dienstleistung werden nur die Insertions- und Satzkosten in Rechnung gestellt, Textentwurf und Layout gehen zulasten des Kunden. Die Selektion erfolgt aufgrund von Interviews mit geeigneten Kan-didaten. Durch unsere langjährige Erfahrung ist der Zugang zu qualifizierten Kandidaten sicher gestellt. Die

ASCENDOMED AG beherrscht sowohl die anzeigegestützte Suche wie auch die Direktansprache.

  1. Honorar

Das Honorar wird je nach Schwierigkeitsgrad des Auftrags und auf Grund der Höhe des Bruttojahreseinkom-mens (inkl. Gratifikationen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Optionen, Aktien, Boni, Fringe Benefits, Autos) mit dem Kunden definiert. Die Mandatsübernahmekosten bewegen sich gemäss separater Offerte. Das Honorar schliesst alle Leistungen von ASCENDOMED AG ein: Sitzungen, Funktionsbeschreibungen, Anforde-rungsprofile, Texten der Inserate, Interviews, Referenzauskünfte, Personaldossiers, Präsentationen, Koordination der Vorstellungstermine, Absagen.

Kommt zwischen Ihnen oder Ihrer Firma und einem unserer Bewerber/Kandidaten ein Vertrag auf Arbeitsleistung zustande, haben wir Anspruch auf das entsprechende Honorar, welches sich auf der Basis des vereinbarten Brutto-Jahressalärs des Kandidaten aufgrund der nachfolgenden Tabelle berechnet. Das gilt in jedem Fall, also unabhängig davon, auf welche Weise Sie von unserem Bewerber erfuhren. Das Honorar ist bei Abschluss des betreffenden Vertrages auf Arbeitsleistung sogleich fällig. Kann auf Anfrage angefordert werden.

Das Mandat kann jederzeit unterbrochen oder abgebrochen werden. Der Widerruf des Auftrags hat schriftlich zu erfolgen. Bis zum Widerruf werden die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Honorare und Nebenkosten vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Der Honoraranspruch entsteht, wenn zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem von ASCENDOMED AG vorgeschlagenen Bewerber ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Wird ein Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch von ASCENDOMED AG nicht.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, ASCENDOMED AG unverzüglich den Abschluss einer den Honoraranspruch gemäß § 2 Abs. 3 begründenden Vereinbarung nachzuweisen. Hierbei hat der Auftraggeber gegenüber ASCENDOMED AG die Höhe des vereinbarten Brutto-Jahreseinkommens unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikationen, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile mitzuteilen.

Sollte der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus § 2 Abs. 4 nicht nachkommen, ist ASCENDOMED AG berechtigt, ein für die Qualifikation des Bewerbers marktübliches Brutto-Jahreseinkommen zu Grunde zu legen.

Wird ein von der ASCENDOMED AG vorgeschlagener Bewerber vom Auftraggeber abgelehnt, aber innerhalb der auf den Vorschlag folgenden zwölf Monate direkt angestellt, ist die ASCENDOMED AG berechtigt, das Vermittlungshonorar nachträglich einzufordern.

Ergeben sich aus einem Auftrag mehrere Anstellungen, so verrechnet ASCENDOMED AG pro zusätzlichen Vertrag 50% des vereinbarten Vermittlungshonorars.

Falls aus einer Selektionsrunde keine Anstellung erfolgt und die Suche neu gestartet werden muss, kann ASCENDOMED AG eine neue Bearbeitungsgebühr erheben.

Sollte ein durch ASCENDOMED AG vermitteltes Arbeitsverhältnis vor, während oder nach Stellenantritt des Kandidaten aufgelöst werden, so hat der Auftraggeber kein Anrecht auf eine Rückerstattung des Vermittlungshonorars und zwar unabhängig davon, ob ein direktes oder indirektes Verschulden des Auftraggeber oder des Kandidaten vorliegt.

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsunterzeichnung resp. Vermittlungsabschluss.

Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  1. Sonderleistungen und Auslagen

Sonderleistungen wie z.B eignungsdiagnostische Abklärungen, graphologische Gutachten, Assessments, Aufschaltung auf online Jobportalen oder Insertionen in Zeitungen sind zwischen ASCENDOMED AG und dem Auftraggeber gesondert zu vereinbaren. Andere Auslagen wie z.B. Reise-, Telefon- oder Portokosten, die ASCENDOMED AG im Rahmen eines Auftrags entstehen, sind im Honorar inbegriffen.

  1. Auftragsbeendigung

Der Auftraggeber kann den erteilten Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten sind ASCENDOMED AG ohne Abzug zu erstatten. Dies gilt insbesondere für Stellenanzeigen und Sonderleistungen, die bereits in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlicht bzw. realisiert worden sind.

  1. Besondere Bestimmungen

Das Mandat gilt als exklusiv, d.h. dass keine anderen Personalberatungen involviert werden. Interne Kandidaten, Direktbewerbungen, oder allfällig von dritter Seite vorgeschlagene Kandidaten werden in den Evaluationsprozess der ASCENDOMED AG aufgenommen.

  1. Mehrwertsteuer

Alle von Ascendomed AG erbrachten Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer. Dementsprechend werden die festgelegten Honorare um den Mehrwertsteuer-Betrag erhöht.

  1. Datenschutz

Bewerbungsdossiers bleiben Eigentum der ASCENDOMED AG. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bei Nichtgebrauch sind diese sofort zu vernichten bzw. zu löschen und dürfen in keinem Fall an angegliederte Gesellschaften oder an Dritte weitergeleitet werden. Einzig das Bewerbungsdossier des vom Kunden angestellten Kandidaten geht in dessen Besitz über.

  1. Nachträglich eingegangene Vertragsverhältnisse

Geht ein Kunde mit einem von ASCENDOMED AG vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres seit der schriftlichen Präsentation ein festes Arbeitsverhältnis ein, ist der Kunde verpflichtet, ASCENDOMED AG ein Honorar gemäss Ziffer 1.1 zu entrichten.

  1. Diskretionsklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur absoluten Diskretion über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der von ASCENDOMED AG vorgestellten Kandidaten. Der Auftraggeber und ASCENDOMED AG erklären, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort. Der Auftraggeber hat die von ASCENDOMED AG zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten.

Die Bewerbungsunterlagen sind Eigentum der ASCENDOMED AG und dürfen weder direkt noch indirekt an Dritte weitergegeben werden. Andernfalls kann ASCENDOMED AG vom Auftraggeber eine Zahlung in der Höhe des Honorars gemäss der obenstehenden Ziff. 4. dieser AGB fordern. Direkte Referenzanfragen des Auftraggebers bei gegenwärtigen und früheren Arbeitgebern oder sonstigen Referenzpersonen dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kandidaten und der ASCENDOMED AG erfolgen.

Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag geschlossen hat.

  1. Haftung

Die von ASCENDOMED AG zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann ASCENDOMED AG daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird.

  1. Schlussbestimmungen

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung, mit welcher der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicherweise Weise erreicht wird, zu ersetzen.

  1. Recht und Gerichtsstand

Für Streitigkeiten zwischen ASCENDOMED AG und ihren Auftraggebern gilt der Gerichtsstand Solothurn ( Nebensitz ) oder Zug ( Hauptsitz ), wobei ASCENDOMED AG diesen wählen kann. ASCENDOMED AG  behält sich das das Recht vor, den Sitz des Auftraggebers als Gerichtsstand zu wählen.

Schweizerisches Recht ist anwendbar.

Zug, Januar 2013